Rauchwarnmelder (Heimrauchmelder)
Sicherheit durch Rauchwarnmelder
Brandrauch ist in jeder Wohung und für jeden Menschen ein ungebetener und vor allem unerbittlicher Gast. Der entstehende Schaden ist unermesslich. In der Bundesrepublik sind pro Jahr mehr als 800 Tote bei Bränden in Wohnungen und Eigenheimen zu beklagen. Brandrauch füllt innerhalb kurzer Zeit nach Brandausbruch eine Wohnung vollständig aus. Der hohe Kohlenmonoxidgehalt im Rauch lässt schlafenden Personen bewusstlos werden. Häufig tritt der Erstickungstod schon ein, bevor die Feuerwehr überhaupt alarmiert ist.
Tun Sie etwas für die Sicherheit Ihrer Familie. Nutzen Sie im häuslichen Bereich Rauchmelder als ein lebensrettendes Frühwarnsystem.
Rauchwarnmelderpflicht in Berlin und Brandenburg
Nach der Einführung in Berlin und Brandenburg ist die Rauchwarnmelderpflicht in ganz Deutschland umgesetzt. Für die Ausrüstung von Wohnungen und Eigenheimen in diesen beiden Bundesländern gelten folgende Fristen:
Ausstattung mit Rauchwarnmeldern | In Neubauten bzw. bei Umbauten und Sanierungen | Nachrüstung bestehender Wohnungen spätestens bis zum: |
Berlin | ab 1.Januar 2017 | 31. Dezember 2020 |
Brandenburg | seit 1. Juli 2016 | 31. Dezember 2020 |
Montage der Rauchwarnmelder
Für die Installation der Melder gelten in Berlin und Brandenburg die gleichen Vorschriften. Rauchwarnmelder müssen in:
- Schlafzimmern,
- Kinderzimmern,
- allen Aufenthaltsräumen wie Wohn- oder Arbeitszimmern und in
- Fluren, über die „Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
installiert werden. Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern müssen in Berlin und Brandenburg alle Aufenthaltsräume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Ausgenommen sind nur Bäder und Küchen, keine Wohnküchen.
Bei großen Räumen oder bestimmten Raumaufteilungen (Deckenzüge etc.) kann die Montage mehrerer Rauchwarnmelder notwendig sein. Nähere Informationen sind den zu den Meldern mitgelieferten Herstellerangaben zu entnehmen.
Wartung und Instandhaltung
Da ein Feuer jederzeit ausbrechen kann, müssen Rauchwarnmelder zu jedem Zeitpunkt einwandfrei funktionieren. Zur „Sicherstellung der Betriebsbereitschaft“ – hierzu zählt beispielsweise die in der DIN 14676 vorgesehene jährliche Wartung – ist in beiden Bundesländern der Eigentümer verpflichtet, also der Vermieter oder der Wohnungseigentümer. In Berlin kann diese Verpflichtung an den Besitzer, also den Mieter oder einen anderen Nutzungsberechtigten, übertragen werden. In Brandenburg fehlt diese Regelung, sodass dort in der Regel der Eigentümer in der Pflicht ist.
Montage und Wartung vom Fachmann
Diese Vorschriften sind Ihnen zu kompliziert? Schlentzek & Kühn bietet Ihnen die fachgerechte Montage und die jährliche Wartung aus einer Hand. Beides erfolgt durch eine Fachkraft für Rauchwarnmelder, sodass sowohl die Vorschriften der Landdesbauordnung als auch die Regelungen in der Anwendungsnorm DIN 14676 erfüllt werden. Wir verwenden ausschließlich Qualitäts-Rauchwarnmelder von Hekatron, die für den Industriebau entwickelt wurden und über eine hohe Zuverlässigkeit verfügen.
Originaltext der Landesbauordnungen
§ 48, Absatz 4 Landesbauordnung Berlin, gültig ab 1.1.2017
In Wohnungen müssen 1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und 2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
§ 48, Absatz 4 Landesbauordnung Brandenburg, gültig ab 1.7.2016
In Wohnungen müssen 1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und 2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten.
Die gefährlichsten Mythen
- "Wenn es brennt, habe ich mehr als zehn Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen."
Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur vier Minuten zur Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach zwei Minuten tödlich sein. - "Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren."
Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur vier Minuten Zeit hat — besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist. - "Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher."
Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind eine häufige Brandursache.
Rauchwarnmelder als Lebensretter
- Da Rauch schneller ist als Feuer und bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung.
- Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
- Zigarettenrauch und brennende Kerzen lösen aufgrund der sensiblen Sensoren eines geprüften Rauchwarnmelders keinen Alarm aus.
Wie funktionieren Rauchwarnmelder?
Die Geräte unterschiedlicher Hersteller arbeiten grundsätzlich nach gleichen oder ähnlichen Methoden. Die Rauchwarnmelder verfügen über eine Messkammer, in der in bestimmten Intervallen kurzzeitig eine Lichtquelle eingeschaltet wird. Treten Rauchpartikel in diese Messkammer ein, aktiviert das dabei entstehende Streulicht eine Fotozelle. Diese löst die Alarmierungseinrichtung aus und warnt durch einen lauten Signalton. Personen, die sich in einer Brandwohung befinden, können schnell und situationsbezogen reagieren - die eigene Familie in Sicherheit bringen, die Feuerwehr alarmieren, Mitbewohner im Haus warnen oder den Entstehungbrand bekämpfen. Im Notfall gibt ein Rauchmelder Ihnen Zeit, all das zu erledigen.
Brandtote sind Rauchtote
Täglich verunglücken in Deutschland durchschnittlich zwei Menschen tödlich durch ein Feuer, meistens in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit davon stirbt an einer Rauchvergiftung und zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Denn Rauch ist schneller als Feuer — und lautloser.
Was tun wenn es brennt?
- Bewahren Sie Ruhe. Geraten Sie nicht in Panik!
- Verlassen Sie mit allen anderen Haushaltsmitgliedern umgehend die Wohnung. Halten Sie sich nicht auf, um irgendetwas mitzunehmen.
- Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe.
- Halten Sie Türen und Fenster brennender Räume geschlossen, um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern.
- Warnen Sie andere Hausbewohner.
- Rufen Sie die Feuerwehr (112) so schnell wie möglich von außerhalb der Wohnung oder des Hauses an und nennen Sie Namen, Anschrift und Brandort.