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Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)

Auswirkungen der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie 2005

Die MLAR beschreibt Brandschutzanforderungen an Leitungsanlagen. Sie gilt für:

  • Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen,
  • in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie,
  • in notwendigen Fluren ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden,
  • die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken),
  • und den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.

Die MLAR wurde von der Bauministerkonferenz Argebau erstellt. und ist baurechtlich in den meisten Bundesländern (außer Nordhrhein-Westfalen) in der Fassung vom November 2005 als Leitungsanlagen-Richtline (LAR) verbindlich. Die MLAR 2005 wird als „anerkannte Regel der Technik" angesehen und gilt damit indirekt auch in den Bundesländern , die noch auf der Fassung der MLAR aus dem Jahr 2000 abstellen. Denn auch dort wird von allen Baubeteiligten die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gefordert, beispielsweise in der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB).Die Schutzziele der MLAR sind:

  • Sicherung von Rettungswegen durch Einschränkungen zum Einbau von brennbaren Leitungen.
  • Verhinderung der Feuer- und Rauchausbreitung an Leitungsdurchführungen in feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken.
  • Funktionserhalt von elektrischen Leitungen in bestimmten bauordnungsrechtlich geforderten Sicherheitseinrichtungen im Brandfall.

Die Regelungen der MLAR bzw. LAR umfassen nicht nur die Leitungen selbst, sondern auch andere Bauteile wie Befestigungen, Verteiler oder Kabelführungen.
Die richtige Umsetzung der MLAR in konkreten Projekten ist vor allem im Zusammenhang mit anderen bauaufsichtlichen Forderungen zum Brandschutz nicht immer ganz einfach. Die Richtlinie selbst enthält bereits zahlreiche Ausnahmen, beispielsweise zu einzeln verlegten Leitungen in Rettungswegen. Zudem kann bei Planung und Ausführung ein anderer Weg gewählt werden, wenn ein zu den Vorgaben der LAR mindestens gleichwertiges Schutzniveau erreicht wird und die Anwendung der LAR nicht vertraglich vereinbart oder bauaufsichtlich vorgeschrieben ist. Die Fachleute von Schlentzek & Kühn beraten Sie deshalb gerne über die korrekte Umsetzung der MLAR / LAR bei Ihrem individuellen Bauvorhaben.
Die MLAR kann auf den Internetseiten der Bauministerkonferenz kostenlos heruntergeladen werden. Der ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie hat gemeinsam mit dem VdS eine ausführliche Kommentierung der MLAR veröffentlicht.

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