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Organisatorischer Brandschutz

brandschutzordnungOhne den organisatorischen Brandschutz bleiben die Maßnahmen des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes wirkungslos. Er umfasst betriebliche Maßnahmen, beispielsweise das Aufstellen und der Aushang von Brandschutzordnungen und Flucht- und Rettungswegplänen sowie die Bereitstellung von Feuerwehrlaufkarten und Feuerwehrplänen.

Ebenso dazu gehören Unterweisungen der Beschäftigten zum Verhalten im Brandfall, die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten und regelmäßige Räumungsübungen. Die Flucht- und Rettungswege müssen von Brandlasten freigehalten werden und die Begehbarkeit regelmäßig überprüft werden. Auch die Wartung der brandschutzrelevanten Anlagentechnik und der Feuerlöscher zählt zum organisatorischen Brandschutz.

Schlentzek & Kühn berät Sie gerne darüber, welche Maßnahmen verpflichtend vorgeschrieben sind und mit welchen weiteren organisatorischen Maßnahmen Sie Ihr Brandschutzniveau mit wenig Aufwand deutlich verbessern können.

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