Brandschutzordnung Teil A. B. C nach DIN 14096
Der organisatorische Brandschutz wird durch die Brandschutzordnung geregelt.
Teil A ist eine Aushang, der die Regeln im Gefahren- und Brandfall kurz darstellt (kann auch ein Bestandteil auf dem Flucht- und Rettungsplan sein.
Teil B richtet sich an Mitarbeiter oder Bewohner, die keine Brandschutzaufgaben haben und sich nicht dauerhaft in dem Gebäude aufhalten.
Teil C dient den Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (Brandschutzbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter usw.) und erläutert diesen besondere Aufgaben im Brandschutz, welche über die allgemeinen Regelungen hinaus gehen.