Einbruchmeldeanlagen
Einbruchmeldeanlagen (EMA) dienen der Entdeckung und Meldung eines Einbruchsversuchs an die Polizei oder einen Sicherheitsdienst. Damit werden Diebstähle verhindert und Firmen-Know-how vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Mit Überfallmeldeanlagen (ÜMA) können Mitarbeiter einen manuellen Überfallalarm während oder nach einem Überfall auslösen. Für bestimmte Branchen wie Banken oder Juweliere sind EMA/ÜMA mit bestimmten Mindestanforderungen vorgeschrieben. EMA/ÜMA mit Anschluss an die Polizei unterliegen ebenfalls bestimmten Voraussetzungen.
Mehr als ein Drittel aller Einbrüche scheitert an vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen!
Einbruchmeldeanlagen:
- wirken abschreckend. Die Gefahr von Einbrüchen und Diebstählen wird vermindert,
- alarmieren im Notfall Polizei oder Sicherheitsdienste,
- lassen Dieben und Einbrechern weniger Zeit,
- warnen Personen in der unmittelbaren Umgebung.
Der Einbruchschutz in Wohnräumen wird besonders gefördert. Schlentzek & Kühn berät Sie gerne über die vielfältigen Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Schlentzek & Kühn besitzt als anerkannter Sicherheitsfacherrichter das notwendig Know-how und die langjährige Erfahrung, Einbruchmeldeanlagen fach- und normgerecht zu projektieren, zu installieren und instandzuhalten. Dabei sind für EMA/ÜMA sind insbesondere zu beachten:
- DIN VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 1: Allgemeine Festlegungen
- DIN VDE 0833-3 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- DIN EN 50131-1; VDE 0830-2-1:2010-02 Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- VdS 2311 Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau