DIN 14677
fachgerechte Instandhaltung von Feststellanlagen
Die im Jahr 2011 erschienene Norm DIN 14677 regelt die Instandhaltung von elektrischen Feststellanlagen für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (FSA). Sie ergänzt die Festlegungen des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) in den bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen für die jeweilige Feststellanlage. Die DIN 14677 beschreibt die Anforderungen an Inspektion, Wartung und Reparaturen Wartung von Feststellanlagen sowie an die notwendige Kompetenz von Instandhaltern („Fachkraft für Feststellanlagen“).
Klarheit für Betreiber und Instandhalter
Die DIN 14677 beschreibt Im Teil 1 detailliert die Anforderungen an die Instandhaltung von Feststellanlagen und im Teil 2 die Qualifikation der beteiligten Fachfirmen, unter anderem:
- Funktionsprüfung spätesten alle drei Monate durch eine eingewiesene Person oder eine Fachkraft für Feststellanlagen
- Wartung mindestens einmal jährlich durch eine Fachkraft für Feststellanlagen bzw. bei FSA Typ 2 (FSA ist Bestandteil der BMA) zusätzlich qualifiziert als Fachkraft für BMA.
- Austausch der Rauchmelder alle fünf bzw. bei Rauchmeldern mit Verschmutzungskompensation alle acht Jahre.
- Beschreibung der Anforderungen an eine Fachkraft für Feststellanlagen.
Die früher nach DIBt notwendige monatliche Funktionsprüfung kann durch eine dreimonatige ersetzt werden, bei denen die DIN 14677 Bestandteil des Zulassungsbescheids der FSA und die monatliche Überprüfung ein Jahr lang unauffällig geblieben ist. Ältere Anlagen können nach einer Neuabnahme auf den Dreimonatszyklus umgestellt werden.
Die normgerechte und gesetzeskonforme Durchführung der Instandhaltung von FSA erfordert einen gewissen Aufwand. Dubiose Billigangebote von Instandhaltern sollten Betreiber genau prüfen, da eine Einhaltung der DIN 14677 dort in der Regel nicht gewährleistet wird. In diesem Fall verbleibt beim Betreiber ein hohes Haftungsrisiko, da dieser auch bei der Beauftragung von Drittfirmen für die Sicherheit seiner Anlagen verantwortlich bleibt.
Einhaltung der DIN 14677 wird dringend empfohlen
Seit 2012 verweist das DIBt bei Neuzulassungen und Erweiterungen von Feststellanlagen auf Punkt 6.1 Instandhaltungsmaßnahmen der DIN 14677. Damit ist die Instandhaltung von Feststellanlagen nach DIN 14677 bauaufsichtlich eingeführt und zwingend anzuwenden. Seit 2017 enthält die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) detaillierte Anforderungen an FSA, darunter auch Hinweise zur Instandhaltung. Nach der Umsetzung der der MVV TB in den einzelnen Bundesländern sind diese dann ebenfalls zwingend anzuwenden. Mit einer Instandhaltung nach DIN 14677 wird die Einhaltung der MVV TB vermutet und erspart Betreibern und Dienstleistern einen anderweitigen und meist aufwendigen Nachweis.
Die DIN 14677 gilt als „allgemein anerkannte Regel der Technik“. Sie ist damit vom Instandhalter in Ausschreibungen nach VOB/B und in allen anderen Werkverträgen nach BGB §§ 631ff zwingend einzuhalten, auch wenn ihre Anwendung vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart ist. Bei anderen Ausführungen als nach DIN 14677 muss nachgewiesen werden, dass diese gleichwertig sind. Im Schadenfall drohen Betreiber, Planern, Errichtern und Instandhaltern bei einer Nichteinhaltung der DIN 14677 u.U. hohe Schadenersatzforderungen, da spätestens dann die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und damit auch der DIN 14677 geprüft wird.
Normenteile:
- DIN 14677-1:2018-08
Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen
Förderanlagen –
Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen - DIN 14677-2:2018-08
Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen
Förderanlagen –
Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
Frühere Ausgaben:
DIN 14677: 2011-03
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