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Instandhaltung: Begehung, Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Modernisierung

Grundlegende Begriffe, Definitionen und Strukturen der Instandhaltung sind unabhängig von der Art der Anlage in den Normen DIN 31051 [1] und DIN EN 13306 [2] beschrieben. Danach ist Instandhaltung definiert als: „Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann.“

Neben der Vorbeugung von Systemausfällen werden für die Instandhaltung weitere Ziele definiert:

  • instandhaltung lebensdauerErhöhung der Lebensdauer
  • Verbesserung der Betriebssicherheit
  • Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit
  • Optimierung von Betriebsabläufen
  • Reduzierung von Störungen
  • Vorausschauende Kostenplanung

Zur Instandhaltung gehört neben funktionserhaltenden Maßnahmen auch die Verbesserung bzw. die Modernisierung einer Anlage. Ohne diese Maßnahmen sinkt die Verfügbarkeit einer Anlage und die Betriebskosten steigen deutlich an.

Insbesondere bei Brandsicherheitsanlagen kann eine Modernisierung zwingend erforderlich sein, um die bauordnungsrechtlich geforderten Schutzziele auch zukünftig zu erfüllen. Gesetzliche Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung von Sicherheitsanlagen sind unter anderem in den Landesbauordnungen, der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung verankert

Besondere Anforderungen für Sicherheitsanlagen

Instandhaltung vde0833An die Instandhaltung von Gefahrenmelde- und anderen Sicherheitsanlagen werden besondere Anforderungen gestellt. Die europäische Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 regelt europaweit die Dienstleistungen an Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen. Sie beschreibt einheitliche Anforderungen an Planer und Errichter für die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung , Überprüfung , Übergabe und Instandhaltung von Branddetektierungs- und Brandmeldeanlagen, ortsfesten Brandbekämpfungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Sicherheitsanlagen, wie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Flucht- und Rettungswegsysteme, Perimeterschutz und Videoüberwachungsanlagen einschließlich Alarmübertragung. Darüber hinaus beschreibt die Norm Mindeststandards für das Ergebnis von Serviceleistungen und deren Dokumentation. Auch Schlentzek & Kühn ist nach DIN EN 16763 zertifiziert, um die hohe Qualität seiner Dienstleistungen zu dokumentieren.

Für Gefahrenmeldeanlagen wie Brandmelde- und Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sind die Regelungen zur Instandhaltung in den einschlägigen Normen wie beispielsweise der Normenreihe DIN VDE 0833 und der Anwendungsnorm DIN 14675 festgelegt. Eine fachgerechte Instandhaltung sichert die Verfügbarkeit von Gefahrenmeldeanlagen und verlängert den Zeitraum bis zu einer Modernisierung. Die Instandhaltung umfasst regelmäßige Begehungen und Inspektionen der Anlagen durch den Betreiber bzw. Dienstleister sowie regelmäßige Wartungen und Instandsetzungen durch einen qualifizierten Dienstleister. Dieser hat den Gebäudebetreiber auf Abweichungen vom Sollzustand hinzuweisen.

Zusatzanforderungen in der Praxis

In der Praxis häufig übersehen werden Anforderungen an die Instandhaltung, die außerhalb der gewerkespezifischen Anwendungsnormen liegen wie beispielsweise die „Instandhaltbarkeit“ von Brandschutzanlagen. So sind Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) häufig schwer zugänglich in Fassaden oder Dächern eingebaut. Brandmelder in Industriegebäuden sind oft in großer Höhe angebracht. Zwischen Betreiber und Instandhalter sollte deshalb frühzeitig die Erreichbarkeit der Anlagen und deren Anlagenteile einschließlich der Sicherheit der Instandhaltungs-Arbeitsplätze geklärt sein, um teure Notmaßnahmen wie das komplette Einrüsten einer Fassade zu vermeiden.

Auch der Umgang mit herstellerspezifischen Vorschriften sollte zwischen den Vertragsparteien geklärt sein. Übertreffen nämlich die Herstellervorgaben die allgemein üblichen Anforderungen bzw. die allgemein anerkannten Regeln der Technik, darf der Instandhalter nicht eigenmächtig entscheiden, ob ein bei Nichtbeachtung der Herstellervorgaben entstehendes Risiko eingegangen werden soll. Eine solche Entscheidung steht nach einer Risikoaufklärung durch den Instandhalter allein dem Betreiber zu.

Weitere Informationen:

Vortrag Christian Kühn auf Feuertrutz Brandschutzkongress 2018 „Wartung und Instandhaltung von Brandschutzanlagen“

Merkblatt „Begehung und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch/Überfall und Sprachalarm gemäß DIN VDE 0833-1“

ZVEI-Merkblatt „Hinweise für Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen“

Sicherheitsanlagen: Neue Norm für Dienstleistungen in Kraft. Feuertrutz Magazin

Literatur:
[1]DIN 31051:2019-06, Grundlagen der Instandhaltung:2019-06.
[2]DIN EN 13306:2018-02, Instandhaltung - Begriffe der Instandhaltung; Dreisprachige Fassung EN 13306:2017:2018-02.

Keywords: Instandhaltung, Begehung, Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Modernisierung, Verbesserung, Brandsicherheitsanlagen, Brandmeldeanlagen, Brandbekämpfungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Perimeterschutz, Videoüberwachungsanlagen, Alarmübertragung.

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