Flucht- und Rettungspläne nach ArbStättVO §4, BGV A8, DIN 4844-3, ASR A2.3
Besucher und Mitarbeiter können durch die lagerichtige Gestaltung von Flucht- und Rettungspläne schnell und sicher den richtigen Rettungsweg erkennen. Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen können so durch ortsunkundige Personen gefunden werden.
Flucht- und Rettungspläne müssen jederzeit deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht werden, wo wir Ihnen gern neben der Erstellung behilflich sind.
Auf den Plänen insbesondere auch auf den Zimmerplänen werden zusätzlich auch Verhaltensregeln im Gefahren- und Brandfall erläutert. Grundlage für die Verhaltensregeln ist die Brandschutzordnung.