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Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675-1

Titelbild des Brandschutzpocket Brandmelde- und Alarmierungsanlagen von Schlentzek & Kühn und Feuertrutz Network   Feuertrutz BRANDSCHUTZ pocket

In den Landesbauordnungen (LBO) gehören die Verhinderung von Bränden sowie deren Ausbreitung und das Retten von Menschen und Tieren zu den obersten Schutzzielen. Zentrale Säulen des vorbeugenden Brandschutzes sind deshalb die frühzeitige Branderkennung, das Begrenzen des Feuers auf einen Brandabschnitt und die rechtzeitige Alarmierung der Gebäudenutzer im Brandfall. Vor allem in Sonderbauten wie Verkaufs- und Versammlungsstätten, Hochhäusern, Industriebauten oder Hotels werden deshalb regelmäßig Brandmeldeanlagen (BMA) und Alarmierungsanlagen bauordnungsrechtlich gefordert.

Gebäude sind einmalig

Nun ist jedes Gebäude individuell, sowohl von den baulichen Gegebenheiten als auch von der Nutzung. Deshalb gibt es zur Planung und Errichtung von BMA und Alarmierungsanlagen kein Standardverfahren. In einem Einkaufszentrum geht es um eine effektive Selbstrettung der meist ortsunkundigen Besucher während in Krankenhäusern und Pflegeheimen die stille Alarmierung des Personals im Vordergrund steht. In Industriebetrieben erfordern staub- und lärmbelastete Bereiche besondere Brandschutzmaßnahmen. Ebenso unterschiedlich ist die Ausstattung von Gebäuden mit anderen sicherheitstechnischen Einrichtungen, die im Brandfall von einer BMA angesteuert werden müssen wie Aufzüge, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Lüftungsanlagen. Oder es sind betriebliche Belange zu berücksichtigen, wie das Überführen von Produktionsanlagen in einen sicheren Zustand.

Wirtschaftlicher Brandschutz

Die wirtschaftliche Umsetzung der geforderten Brandschutzmaßnahmen ist in solchen Gebäuden ohne sorgfältige und vorausschauende Planung unmöglich. Deshalb ist ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept (BMuA-Konzept) die zentrale Grundlage für das Planen, Errichten und den Betrieb von BMA und anderen Anlagen zu Alarmierung der Gebäudenutzer im Brandfall und in anderen Gefahrensituationen. Es spart erhebliche Kosten bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb eines Gebäudes ein. Darüber hinaus führt es zu reibungslosen Abnahmen und Inbetriebnahmen sowie erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen. Gleichzeitig gibt es als umfassende Dokumentation des anlagentechnischen Brandschutzes und erleichtert die Umsetzung von Erweiterungen und Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt.

Normativ gefordert

Die Notwendigkeit zur Erstellung eines BMA-Konzeptes ergibt sich bereits aus der nationalen Anwendungsnorm für Brandmeldeanlagen DIN 14675-1, das in Abschnitt 5 näher beschrieben wird. Die Einhaltung der Norm wird im Regelfall in Baugenehmigungen und Brandschutzkonzepten in Zusammenhang mit der Installation einer BMA und in den technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Feuerwehren gefordert. Nach DIN VDE 0833-2 ist die Alarmorganisation für BMA in einem Sicherungskonzept niederzulegen und nach VDE 0833-4 für Sprachalarmierungsanlagen (SAA) die Aufstellung einer Alarmorganisation. In der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist in Anhang 14 sinngemäß festgehalten, dass Brandmelde- und Alarmierungsanlagen nach DIN 14675-1 bzw. der Normenreihe DIN VDE 0833 die bauaufsichtlichen Anforderungen erfüllen, sofern keine weitergehende Anforderungen gestellt werden.

Aufbau eines Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes

Gemäß Abschnitt 5 der DIN 14675-1 müssen mit einem BMuA-Konzept folgende Schutzziele erreicht werden:

  • Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase;
  • schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen inklusive Anforderungen an die Barrierefreiheit;
  • automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen, sofern vorhanden.
  • schnelle Alarmierung der Feuerwehr und/oder anderer hilfeleistender Stellen;
  • eindeutiges Lokalisieren des Gefahrenbereiches und dessen Anzeige.
  • Dabei sind je nach Objekt folgende Festlegungen zu berücksichtigen:
  • Sicherungsbereiche und Überwachungsumfang
  • Alarmierungsbereiche: Art und Umfang der Alarmierung
  • Steuerungen brandschutzrelevanter Systeme und Einrichtungen sowie von Betriebseinrichtungen
  • hilfeleistende Kräfte des Betreibers, Alarmpläne
  • Alarmierung der Feuerwehr
  • Feuerwehrpläne, Anfahrtsmöglichkeit von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr
  • Gebäude- bzw. Raumnutzung sowie Angaben über Täuschungsgrößen
  • Feststellung gefährlicher und explosionsgefährdeter Bereiche
  • Die Alarmorganisation nach DIN 14675-1 muss unter anderem enthalten:
  • die Räumungsanweisungen bzw. die Art der Räumung im Brandfall
  • die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter
  • die Art und Weise, wie die Personen, die sich im Gebäude befinden, über den Brandfall informiert werden
  • die Erfordernisse und Maßnahmen zur Lokalisierung des Brandes
  • die Unterteilung des Sicherungsbereiches in Alarmierungsbereiche
  • Art der Alarmierung der Feuerwehr
  • Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr
  • das Vorgehen bei Falschalarmen und Störungen
  • Änderungen der Alarmorganisation zwischen Tag und Nacht oder zwischen Arbeits- und Feiertagen

BS Konzept Inhalte

Praxis

Das BMA-Konzept ist die Grundlage für alle weiteren Planungen und sollte daher direkt nach Genehmigung des Brandschutzkonzeptes vor der Ausschreibung bzw. der Fachplanung und Projektierung erstellt werden. Im Konzept sind unzureichende bzw. nicht normgerechte Formulierungen zu vermeiden. So ist die Verwendung des Begriffes „flächendeckende Brandmeldeanlage“ nicht zielführend, sondern es müssen die entsprechenden Kategorien der DIN 14675-1 verwendet werden. Ebenso reicht es nicht aus, im BMA-Konzept lediglich eine „Alarmierungsanlage“ zu fordern, da die Alarmierung durch eine BMA mit Alarmierungsmitteln, wie Signalgebern oder einer SAA erfolgen kann.

Abweichungen vom Bauordnungsrecht, dem Brandschutzkonzept, den TAB und von den aaRdT müssen detailliert beschrieben, abgestimmt und gegebenenfalls mit Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Ein wichtiger Teil des BMA-Konzeptes ist der Abgleich mit der Brandfallsteuermatrix der in ein sicherheitstechnisches Steuerungskonzept zur Steuerung weiterer sicherheits- und gebäudetechnischer Anlagen im Brandfall mündet.

Eine detaillierte Beschreibung der Funktionen und Schnittstellen im BMA-Konzept vermeidet Unsicherheiten und nachträgliche Änderungen in der weiteren Planung, die zu hohen Kosten führen können. Andererseits sollten die Funktionsbereiche der Matrix nicht zu kleinteilig ausfallen, da sonst die Fehlerwahrscheinlichkeit bei der Programmierung deutlich zunimmt und die Umsetzung bzw. Überprüfung nicht wirtschaftlich machbar ist. Eine detaillierte Brandfallsteuermatrix ist dagegen nicht Teil des BMA-Konzeptes, sondern muss separat aus dem Brandschutzkonzept erarbeitet werden. Nicht in ein BMA-Konzept gehören auch Einzelheiten zu den verwendeten Produkten und die Anordnung von Meldern.

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