Türfeststellanlagen
Eine Feststellanlage hält Feuerschutzabschlüsse (FSA), wie Brandschutztüren, Rauschschutztüren oder Rauchschutzvorhänge während des Normalbetriebs offen, sorgt aber bei einem Brand oder bei Rauchentwicklung für ein sicheres Schließen. Bei einer Auslösung (Typ 1) eines angeschlossenen Rauchmelders wird in der Rauchschaltzentrale die Stromzufuhr der elektromagnetischen Feststellvorrichtung unterbrochen und die Brandschutz- oder Rauchschutztür fällt mithilfe des Türschließers zu, diese muss dann vollständig geschlossen sein.
In einer weiteren Bauform (Typ 2) sind die Rauchmelder im Ring mit der Brandmeldeanlage vernetzt und steuern über ein Kopplermodul die Haltemagnete oder Feststellvorrichtungen. Bei dieser Bauform ist die Brandmeldezentrale BEstandteil der Bauartgenehmigung.
Qualität ist auch bei Feststellanlagen unsere oberste Maxime, denn sie verhindern im Gefahrenfall die weitere Brandausbreitung und schützen dadurch Menschen und Sachwerte. Wir verfügen über die Abnahmeberechtigung zahlreicher Hersteller wie ECO Schulte, DORMA oder GEZE, sodass unsere Kunden keine externen Partner hinzuziehen müssen. Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Feststellanlagen führen wir mit Fachkräften für Feststellanlagen gemäß DIN 14677 durch.
Feststellanlagen benötigen beim Einbau eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) und es sind die "DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen" bezüglich Einbau, Betrieb, Abnahme und Wartung einzuhalten. Die europäische Norm über Feststellanlagen DIN EN 14637 wird nach der Verankerung in die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen verbindlich. Die Abnahme kann nur vom Hersteller der Feststellanlage, einer vom Hersteller zertifizierten Person oder einer benannten Prüfstelle durchgeführt werden. Seit 2017 enthält die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) detaillierte Anforderungen an FSA, darunter auch Hinweise zur Instandhaltung. Nach der Umsetzung der der MVV TB in den einzelnen Bundesländern sind diese dann zwingend anzuwenden. Mit einer Instandhaltung nach DIN 14677 wird die Einhaltung der MVV TB vermutet und erspart Betreibern und Dienstleistern einen anderweitigen und meist aufwendigen Nachweis.
In Ergänzung zu Feststellanlagen können auch Flucht- und Rettungswegsysteme für eine geordnete und sichere Entfluchtung in Kombination an Brandschutz- und Rauchschutztüren montiert sein.