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Rauchschutz-Druck-Anlagen (RDA)

An innenliegende „notwendige“ Treppenräume werden häufig besondere Anforderungen gestellt, insbesondere wenn der vorgeschriebene zweite bauliche Rettungsweg nicht realisiert werden kann. Im Gegensatz zu „normalen“ Flucht- und Rettungswegen sind sie für einen definierten Zeitraum dann nicht nur raucharm, sondern rauchfrei zu halten („Sicherheitstreppenräume“).
Rauchschutzdruckanlagen (RDA) erzeugen einen kontrollierten Überdruck und verhindern so das Eindringen von Rauch. Dazu saugen Ventilatoren an geschützten Stellen rauchfreie Frischluft an. Bei der Planung und Installation von RDA sind zahlreiche Randbedingungen und Vorschriften zu beachten. Gerne erstellen wir ein individuelles Konzept und beraten Sie bei der notwendigen Abstimmung mit den Bauaufsichtsbehörden.

Geregelter Druck

Bei offenen Türen sind erheblich höhere Volumenströme notwendig als bei geschlossenen Türen, wo lediglich der Leckageverlust ausgeglichen werden muss. Die RDA muss den benötigten Volumenstrom selbstständig und möglichst schnell regeln, nach DIN EN 12101-6 in maximal drei Sekunden. Eine einfache und zuverlässige Möglichkeit ist eine selbsttätige Druckentlastungsklappe im Kopf des Treppenraums. Sind alle Türen geschlossen, öffnet bei einem bestimmten Druck die Klappe und führt die überschüssige Luft nach außen ab. Beim Öffnen einer Tür sinkt der Druck im Treppenhaus und die Klappe schließt, sodass die Tür durchströmt werden kann. Eine Alternative sind über Drucksensoren elektronisch geregelte Ventilatoren mit motorisch betätigten Klappen.

Türen mitplanen

Der aufgebaute Überdruck darf auf keinen Fall dazu führen, dass sich die Fluchttüren zum Treppenhaus nicht mehr öffnen lassen. Die maximal zulässige Türöffnungskraft beträgt 100 N nach DIN EN 12101-6. Der daraus zu berechnende maximal zulässige Druck hängt auch von den verwendeten Türen und Türschließern ab, deren Eigenschaften bei der Planung mitberücksichtigt werden müssen.

Stromversorgung

Um auch bei Stromausfall die Funktion der RDA sicherzustellen, ist häufig eine Ersatzstromversorgung vorgeschrieben. Falls keine vorhandene genutzt werden kann, ist der Aufwand hierfür relativ hoch, beispielsweise für feuerbeständige Batterieräume. Eine Alternative dazu ist der Abgriff der Stromversorgung für die RDA unmittelbar hinter dem Hauptzähler mit einer separaten Verlegung ab Klemmstelle (Sprinklerpumpenschaltung). In bestimmten Fällen wird eine zweite Einspeisung vor dem Hausanschluss von den Baubehörden bzw. den Prüfsachverständigen als ausreichend angesehen.

Auslösung durch Brandmeldeanlage

Die Auslösung von RDA erfolgt über automatische Rauchmelder, die sich vor jeder Zugangstür zum Treppenraum befinden müssen und durch Handtaster. Der Aufwand für die Verkabelung zahlreicher Rauchmelder mit der Steuerzentrale der RDA – in der Regel mit Funktionserhalt nach Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) – kann sehr aufwendig sein. Eine elegante Alternative ist deshalb die Ansteuerung der RDA durch eine Brandmeldeanlage (BMA), bei der lediglich eine funktionssichere Verbindung zwischen RDA und BMA notwendig ist. Im Gegensatz zu den Linien einer RDA sind die Melder einer BMA in der Regel einzelidentifizierbar und in einer Ringleitung auch ohne E30-Auslegung ausfallsicher gemäß MLAR.

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